Jörn Weitzmann
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Friedrichshof HP
Ferdinandstraße 29-33
20095 Hamburg - T.: +49 (0) 40 - 46 07 97 0
- F.: j.weitzmann@kilger-law.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, CRO Management.
- Insolvenzverwaltung, Betriebsfortführung.
- Vertretung von Gläubigern, auch in Gläubigerausschüssen.
- Gesellschaftsrecht, Beratung bei Kauf und Verkauf von Unternehmen.
- Beratung und Vertretung bei insolvenzbezogenen Ansprüchen.
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV (Vorsitzender von 2017–2022).
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Norddeutsches Insolvenzforum.
- VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands.
Sonstiges
- Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Hamburg
Sprachen
- Englisch
Veröffentlichungen:
- Mitautor im Hamburger Kommentar zur InsO Carl Heymanns, Herausg, Andreas Schmidt Haftung des Insolvenzverwalters, §§ 60, 61InsO Rechnungslegung und Schlussrechnungslegung, §§ 66, 155 InsO Einstellung des Verfahrens, §§ 207 – 216 InsO; Zusammen mit Klaus Pannen Anmerkungen zur EU RILI zum präventiven Restrukturierungsrahmen.
- Der Insolvenzverwalter als Geschäftsleiter in FS Praxis und Lehre im Wirtschaftsrecht 10 Jahre Österbergseminare, herausgegeben von Priester/Hebbe/Westermann.
- ZInsO 2017, 2491 die Transparenz des Verfahrens, Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters und Unparteilichkeit des Gerichts sind wesentliche Säulen eines funktionierenden Insolvenzrechts.
- Der Gläubigerausschuss und seine Mitglieder; Aufgaben, Rechte und Haftung in FS Klaus Pannen, „nichts ist beständiger als der Wandel“.
- Autor in Dietmar Schulz, Restrukturierungspraxis, Sanierung und Liquiditätsbeschaffung, Schäffer Poeschel
- Festgabe für Wehr, "Par conditio creditorum und Wege des Mißbrauchs".
- Das Sanierungsgutachten – Grundlage für einen erfolgreichen Turnaround, InsVZ 2010, 112.
- Haftung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne tragfähiges Konzept, An-merkung zu LAG Rostock ZIP 2011, 1069 in EWIR 2011, 675
- Anmerkung zu BGH ZIP 2010, 145 in EWIR 2010, 127, Befriedigungsreihenfolge bei Masseunzulänglichkeit.
- Anmerkung zu BFH ZInsO 2009, 929, Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit.
- Insolvenzverwalter kein Adressat von Offenlegungspflichten, ZInsO, 2008, 662.
- Rechnungslegung und Schlussrechnungsprüfung, ZInsO 2007, 449.
- Insolvenzverwalter kein Adressat von Offenlegungspflichten, ZInsO, 2008, 662.
- Anmerkung zu BAG ZIP 2008, 667, Rechtsweg für Anfechtungsstreitigkeiten.
Zeitungen, Editorials etc.:
- Börsen-Zeitung 27.10.2018 Insolvenzrecht hat Anpassungsbedarf.
- FAZ 5.10.2018 Schlechtes Zeugnis für neues Insolvenzrecht.
- Börsen-Zeitung 16.6.2018 Forcierte „Sanierungskultur“ volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.
- FAZ 30.5.2018 Scheingerechte Zahlen, Vermessung der Insolvenzverwalter mit Schwächen
- DB Gastkommentar (DB1253579) BFH sorgt für Rechtsklarheit! Jetzt muß der Gesetzgeber endlich für Rechtssicherheit sorgen!
- FAZ 16.5.2017 Sanieren mit Unsicherheit.
BB 46/2016 Regierungsentwurf zur Einfassung der europäischen Insolvenzordnung: dem redlichen Schuldner wird geholfen